Bauzentrum Hybrid-Seminar Baurecht: Haftung in der Photovoltaik
Datum
Mittwoch, 24. Mai 2023
Uhrzeit
16.00 bis 19.00 Uhr
Veranstaltungsort
Konrad-Zuse-Platz 12
81829 München
Termin speichern
Anmeldeschluss
24.05.2023 14 Uhr
Verfügbare Plätze
100 von 100
Diese Veranstaltung unterstützt Wattbewerb München: muenchen.de/wattbewerb
Hybrid-Seminar Baurecht vom Bauzentrum München
in Kooperation mit GIH Bayern e.V. und der Bayerischen Architektenkammer
Haftung in der Photovoltaik
Anerkannte Fortbildungspunkte Energieeffizienz-Expertenliste:
4 Unterrichtseinheiten Wohngebäude
4 Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude
4 Unterrichtseinheiten Energieaudit DIN 16247
Hinweise:
- Dieses Seminar findet als Hybrid-Veranstaltung in Präsenz im Bauzentrum München sowie auch online statt.
- Eine Anmeldung über das untenstehende Anmeldeformular ist erforderlich.
- Die Online-Veranstaltung wird mit Webex durchgeführt.
- Die für die Online-Veranstaltung angemeldeten Personen erhalten rechtzeitig (in der Regel am Tag vor der Veranstaltung) ihren Teilnahme-Link per E-Mail.
Referent
Dr. Ulrik Gollob, Rechtsanwalt
GOLLOB Rechtsanwälte München, langjährige Erfahrung im Vertragswesen und Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet der Photovoltaik
Thema
Bis aus einer Photovoltaik-Anlage der erste Strom fließt, müssen viele Unternehmen und Fachleute vertrauensvoll und effizient zusammenarbeiten. Das glückt nicht immer. Das Seminar greift ausgewählte Probleme aus dem Bereich des PV-Anlagenbaus und des Betriebs von PV-Anlagen auf und bietet unter Berücksichtigung der Gesetzeslage und Rechtsprechung abgesicherte Konfliktlösungen oder zumindest Lösungsansätze an.
Inhalt
Ausgewählte Rechtsprobleme aus dem Bereich der Photovoltaik:
- Die bestellten PV-Module kommen nicht rechtzeitig: Wer haftet?
- Die Ertragsprognose ist falsch: Wer haftet?
- Rückseitenfolien von PV-Modulen lösen sich: Wer haftet?
- Eine defekte PV-Anlage setzt nach sechs Jahren den Hausdachstuhl in Brand: Wer haftet?
- Defekte Bauteile einer PV-Anlage müssen nach drei Jahren ersetzt werden: Wer trägt die Kosten?
- Der Netzbetreibende stellt das Stromnetz stromlos, um Bauarbeiten durchzuführen. Der Solarparkbetreibende verliert deshalb Einspeisevergütung: Wer kommt für den Verlust auf?
Zielgruppe
Das Seminar wendet sich an alle, die Photovoltaik-Anlagen planen, errichten, bestellen oder betreiben.
Hinweis
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.
Diese Veranstaltung unterstützt Wattbewerb München: muenchen.de/wattbewerb
Hybrid-Seminar Baurecht vom Bauzentrum München
in Kooperation mit GIH Bayern e.V. und der Bayerischen Architektenkammer
Haftung in der Photovoltaik
Anerkannte Fortbildungspunkte Energieeffizienz-Expertenliste:
4 Unterrichtseinheiten Wohngebäude
4 Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude
4 Unterrichtseinheiten Energieaudit DIN 16247
Hinweise:
- Dieses Seminar findet als Hybrid-Veranstaltung in Präsenz im Bauzentrum München sowie auch online statt.
- Eine Anmeldung über das untenstehende Anmeldeformular ist erforderlich.
- Die Online-Veranstaltung wird mit Webex durchgeführt.
- Die für die Online-Veranstaltung angemeldeten Personen erhalten rechtzeitig (in der Regel am Tag vor der Veranstaltung) ihren Teilnahme-Link per E-Mail.
Referent
Dr. Ulrik Gollob, Rechtsanwalt
GOLLOB Rechtsanwälte München, langjährige Erfahrung im Vertragswesen und Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet der Photovoltaik
Thema
Bis aus einer Photovoltaik-Anlage der erste Strom fließt, müssen viele Unternehmen und Fachleute vertrauensvoll und effizient zusammenarbeiten. Das glückt nicht immer. Das Seminar greift ausgewählte Probleme aus dem Bereich des PV-Anlagenbaus und des Betriebs von PV-Anlagen auf und bietet unter Berücksichtigung der Gesetzeslage und Rechtsprechung abgesicherte Konfliktlösungen oder zumindest Lösungsansätze an.
Inhalt
Ausgewählte Rechtsprobleme aus dem Bereich der Photovoltaik:
- Die bestellten PV-Module kommen nicht rechtzeitig: Wer haftet?
- Die Ertragsprognose ist falsch: Wer haftet?
- Rückseitenfolien von PV-Modulen lösen sich: Wer haftet?
- Eine defekte PV-Anlage setzt nach sechs Jahren den Hausdachstuhl in Brand: Wer haftet?
- Defekte Bauteile einer PV-Anlage müssen nach drei Jahren ersetzt werden: Wer trägt die Kosten?
- Der Netzbetreibende stellt das Stromnetz stromlos, um Bauarbeiten durchzuführen. Der Solarparkbetreibende verliert deshalb Einspeisevergütung: Wer kommt für den Verlust auf?
Zielgruppe
Das Seminar wendet sich an alle, die Photovoltaik-Anlagen planen, errichten, bestellen oder betreiben.
Hinweis
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.
Anmeldung
Die Anmeldung ist derzeit nicht möglich.