Web-Seminar Kompakt: Die Kennzeichnung für Bauprodukte
Datum
Mittwoch, 25. November 2020
Uhrzeit
9.00 bis 12.00 Uhr
Termin speichern
Verfügbare Plätze
30 von 30
Web-Seminar Kompakt:
Die Kennzeichnung für Bauprodukte
– Verantwortung bei der Produkt-Auswahl
– Europäische Bauprodukte-Verordnung
– Leistungserklärung und CE-Zeichen
Auf Grund der aktuellen CORONA-Lage in München,
können zur Zeit im Bauzentrum München leider keine Präsenz-Veranstaltungen stattfinden.
Daher findet dieses Seminar nicht wie ursprünglich angekündigt als Präsenz-Veranstaltung,
sondern als Online-Seminar statt.
Die Veranstaltung wird durchgeführt mit Webex.
Rechtzeitig vor der Veranstaltung erhalten angemeldete Personen den Zugangs-Link per E-Mail.
Anerkannte Fortbildungspunkte Energieeffizienz-Expertenliste:
4 Unterrichtseinheiten Wohngebäude (KfW)
4 Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude (KfW)
4 Unterrichtseinheiten Energieberatung im Mittelstand (BAFA)
Diese Veranstaltung findet statt in Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer.
Schriftliche Anmeldung erforderlich
Entweder direkt online (siehe ganz unten auf dieser Seite)
oder mit dem Anmeldeformular (pdf) per E-Mail oder Fax.
Bestellschein Abo-Teilnahmekarten (pdf)
Referent
Hanno Werning, Dipl.-Ing. (FH) Holzbau und Ausbau
Zimmerer, Technischer Angestellter Fachhochschule Rosenheim, Fakultät für Holztechnik und Bau, Mitarbeiter in Normenausschüssen „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Klassifizierung (Katalog)“ und „Gips und Gipsprodukte“, Freiberufliche Nebentätigkeit als Planer und Berater zum Brandschutz im Innenausbau, Fachautor und Referent
Thema
Beim Bauen mit Bauprodukten im Geltungsbereich der europäischen Bauprodukte-Verordnung, also Produkten mit Leistungserklärung und CE-Zeichen, haben Planerinnen, Planer und Verwenderinnen, Verwender dieser Produkte eine große Verantwortung. Es herrscht Unsicherheit, wie mit den Produkten umzugehen ist und was Planerinnen, Planer und Verwenderinnen, Verwender bei diesen Produkten beachten müssen. Das Seminar verdeutlicht die Bedeutung von Leistungserklärung und CE-Zeichen nach Bauproduktenverordnung und erläutert worauf beim Planen und Bauen mit CE-Produkten geachtet werden muss.
Inhalt
– Funktionsprinzip der technischen Spezifikationen nach BauPVO (mit Beispielen, u.a. Fenster)
– Leistungserklärung und CE-Zeichen für hEN- und ETA-Produkte
– Die Aufgaben der Planerin, des Planers bei Planung und Ausschreibung
– Die Aufgaben der Verwenderin, des Verwenders bei Angebotsabgabe und Ausführung
– Weitere Verpflichtungen seit der BayBO-Reform (Stand: September 2018)
Zielgruppe
Architekt*innen, Bauingenieur*innen, Fachplaner*innen, Sachverständige, Handwerker*innen, Bauunternehmen
Teilnahmebedingungen für Seminare
Falls ein/eine gemeldete/r Teilnehmer*in verhindert sein sollte, muss die Abmeldung spätestens am dritten Werktag vor der Veranstaltung schriftlich im Bauzentrum München eingegangen sein. Die volle Teilnahmegebühr wird fällig, wenn die schriftliche Abmeldung zu spät eingeht oder der / die gemeldete Teilnehmer*in nicht bei der Veranstaltung erscheint. Bei Ausfall der Veranstaltung werden keine Gebühren erhoben. Darüber hinaus besteht kein Ersatzanspruch. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.
Web-Seminar Kompakt:
Die Kennzeichnung für Bauprodukte
– Verantwortung bei der Produkt-Auswahl
– Europäische Bauprodukte-Verordnung
– Leistungserklärung und CE-Zeichen
Auf Grund der aktuellen CORONA-Lage in München,
können zur Zeit im Bauzentrum München leider keine Präsenz-Veranstaltungen stattfinden.
Daher findet dieses Seminar nicht wie ursprünglich angekündigt als Präsenz-Veranstaltung,
sondern als Online-Seminar statt.
Die Veranstaltung wird durchgeführt mit Webex.
Rechtzeitig vor der Veranstaltung erhalten angemeldete Personen den Zugangs-Link per E-Mail.
Anerkannte Fortbildungspunkte Energieeffizienz-Expertenliste:
4 Unterrichtseinheiten Wohngebäude (KfW)
4 Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude (KfW)
4 Unterrichtseinheiten Energieberatung im Mittelstand (BAFA)
Diese Veranstaltung findet statt in Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer.
Schriftliche Anmeldung erforderlich
Entweder direkt online (siehe ganz unten auf dieser Seite)
oder mit dem Anmeldeformular (pdf) per E-Mail oder Fax.
Bestellschein Abo-Teilnahmekarten (pdf)
Referent
Hanno Werning, Dipl.-Ing. (FH) Holzbau und Ausbau
Zimmerer, Technischer Angestellter Fachhochschule Rosenheim, Fakultät für Holztechnik und Bau, Mitarbeiter in Normenausschüssen „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Klassifizierung (Katalog)“ und „Gips und Gipsprodukte“, Freiberufliche Nebentätigkeit als Planer und Berater zum Brandschutz im Innenausbau, Fachautor und Referent
Thema
Beim Bauen mit Bauprodukten im Geltungsbereich der europäischen Bauprodukte-Verordnung, also Produkten mit Leistungserklärung und CE-Zeichen, haben Planerinnen, Planer und Verwenderinnen, Verwender dieser Produkte eine große Verantwortung. Es herrscht Unsicherheit, wie mit den Produkten umzugehen ist und was Planerinnen, Planer und Verwenderinnen, Verwender bei diesen Produkten beachten müssen. Das Seminar verdeutlicht die Bedeutung von Leistungserklärung und CE-Zeichen nach Bauproduktenverordnung und erläutert worauf beim Planen und Bauen mit CE-Produkten geachtet werden muss.
Inhalt
– Funktionsprinzip der technischen Spezifikationen nach BauPVO (mit Beispielen, u.a. Fenster)
– Leistungserklärung und CE-Zeichen für hEN- und ETA-Produkte
– Die Aufgaben der Planerin, des Planers bei Planung und Ausschreibung
– Die Aufgaben der Verwenderin, des Verwenders bei Angebotsabgabe und Ausführung
– Weitere Verpflichtungen seit der BayBO-Reform (Stand: September 2018)
Zielgruppe
Architekt*innen, Bauingenieur*innen, Fachplaner*innen, Sachverständige, Handwerker*innen, Bauunternehmen
Teilnahmebedingungen für Seminare
Falls ein/eine gemeldete/r Teilnehmer*in verhindert sein sollte, muss die Abmeldung spätestens am dritten Werktag vor der Veranstaltung schriftlich im Bauzentrum München eingegangen sein. Die volle Teilnahmegebühr wird fällig, wenn die schriftliche Abmeldung zu spät eingeht oder der / die gemeldete Teilnehmer*in nicht bei der Veranstaltung erscheint. Bei Ausfall der Veranstaltung werden keine Gebühren erhoben. Darüber hinaus besteht kein Ersatzanspruch. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Veranstaltung ist derzeit nicht möglich.