Bauzentrum München

Online-Vortrag beim ÖBZ: Photovoltaik – Was tun nach dem Ablauf der Einspeisevergütung?

Teilnahme kostenfrei – Anmeldung bei der MVHS erforderlich

 

https://www.mvhs.de/programm/energie-waerme.6986/L324905

 

Referent: Janko Kroschl, Dipl.-Ing. Elektrotechnik

 

Ab dem 1. Januar 2021 endet für die ersten Solarstromanlagen in Deutschland die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG). Die Stadt München war schon seit 1996 Vorreiter und hat die Photovoltaik mit dem Programm „Münchner Solarstrom“ mittels kostendeckender Vergütung durch die SWM gefördert. Die meisten der über 20 Jahre alten Anlagen – die sogenannten „Ü20-PV-Anlagen“ – laufen immer noch sehr gut. Die Pionierinnen und Pioniere von damals möchten die Anlagen in der Regel noch mindestens 10 bis 20 Jahre weiter betreiben, bis zum Ende ihrer technischen Lebensdauer. Für den Weiterbetrieb der Ü20-PV-Anlagen muss jedoch die Nutzung und Vergütung des erzeugten Solarstroms neu geregelt werden. Grundsätzlich zulässig sind: Der Eigenverbrauch, die sogenannte „Sonstige Direktvermarktung“ sowie Nulleinspeisung und Inselbetrieb. Absehbare Gesetzesänderungen werden diese Rahmenbedingungen noch beeinflussen. Das Bauzentrum München wird für die Betreiber*innen von Ü20-PV-Anlagen ein Netzwerk zur Information und Beratung aufbauen. In der Veranstaltung geht der Diplom-Ingenieur Janko Kroschl (ehrenamtlicher Solarberater beim Bauzentrum München) einerseits auf die rechtlichen Grundlagen und wirtschaftlichen Optionen ein. Andererseits erläutert er die technischen Möglichkeiten für die Ertüchtigung der Anlagen und zur Optimierung des Eigenverbrauchs – wie zum Beispiel durch Nachrüstung mit Batteriespeichern, durch Laden von Elektro-Fahrzeugen, oder durch die Nutzung für Warmwasser und Heizung.

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Datum

Mittwoch, 7. Oktober 2020

Uhrzeit

18.30 bis 19.30

Beschreibung

Teilnahme kostenfrei – Anmeldung bei der MVHS erforderlich

 

https://www.mvhs.de/programm/energie-waerme.6986/L324905

 

Referent: Janko Kroschl, Dipl.-Ing. Elektrotechnik

 

Ab dem 1. Januar 2021 endet für die ersten Solarstromanlagen in Deutschland die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG). Die Stadt München war schon seit 1996 Vorreiter und hat die Photovoltaik mit dem Programm „Münchner Solarstrom“ mittels kostendeckender Vergütung durch die SWM gefördert. Die meisten der über 20 Jahre alten Anlagen – die sogenannten „Ü20-PV-Anlagen“ – laufen immer noch sehr gut. Die Pionierinnen und Pioniere von damals möchten die Anlagen in der Regel noch mindestens 10 bis 20 Jahre weiter betreiben, bis zum Ende ihrer technischen Lebensdauer. Für den Weiterbetrieb der Ü20-PV-Anlagen muss jedoch die Nutzung und Vergütung des erzeugten Solarstroms neu geregelt werden. Grundsätzlich zulässig sind: Der Eigenverbrauch, die sogenannte „Sonstige Direktvermarktung“ sowie Nulleinspeisung und Inselbetrieb. Absehbare Gesetzesänderungen werden diese Rahmenbedingungen noch beeinflussen. Das Bauzentrum München wird für die Betreiber*innen von Ü20-PV-Anlagen ein Netzwerk zur Information und Beratung aufbauen. In der Veranstaltung geht der Diplom-Ingenieur Janko Kroschl (ehrenamtlicher Solarberater beim Bauzentrum München) einerseits auf die rechtlichen Grundlagen und wirtschaftlichen Optionen ein. Andererseits erläutert er die technischen Möglichkeiten für die Ertüchtigung der Anlagen und zur Optimierung des Eigenverbrauchs – wie zum Beispiel durch Nachrüstung mit Batteriespeichern, durch Laden von Elektro-Fahrzeugen, oder durch die Nutzung für Warmwasser und Heizung.

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