Bauzentrum München

Bauzentrum Online-Seminar Baurecht: Gestörter Bauablauf und seine Rechtsfolgen

Datum

Mittwoch, 7. Oktober 2026

Uhrzeit

16.00 bis 19.00 Uhr

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Anmeldeschluss

07.10.2026 14 Uhr

Verfügbare Plätze

100 von 100



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Online-Seminar Baurecht vom Bauzentrum München

 

Gestörter Bauablauf und seine Rechtsfolgen

 

Anerkannte Fortbildungspunkte Energieeffizienz-Expertenliste:

0 Unterrichtseinheiten Wohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Energieaudit DIN 16247 / Contracting (BAFA)

 

Schriftliche Anmeldung erforderlich
Direkt online (siehe Anmeldemaske ganz unten auf dieser Seite)
oder per E-Mail mit dem Anmeldeformular (pdf)

 

Alle Online-Veranstaltungen vom Bauzentrum München werden mit Webex durchgeführt.
Angemeldete Personen erhalten rechtzeitig (in der Regel am Tag vor der Veranstaltung) den Teilnahme-Link per E-Mail.
Ob Ihr Arbeitsplatz die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt, können Sie hier testen:
Testseite Webex

 

Referent*in

Wolfgang Junghenn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Partner in der HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lehrbeauftragter für privates Bauvertragsrecht an der Hochschule München, Mitglied des Netzwerks Bau Kompetenz München e. V. (BKM), Mitautor des Beck´schen VOB/B- Kommentars Ganten / Jansen / Voit

 

Thema

In der Praxis nehmen die Streitigkeiten zwischen den Parteien eines Bauvertrags wegen entstandener Mehrkosten aufgrund gestörten Bauablaufs zu. Eine dicht gedrängte Terminierung und enge Margen bergen erhebliches Konfliktpotential. Oft ist kein Einvernehmen darüber zu erzielen, wer für die sich aus den Störungen ergebenden Mehrkosten aufkommen soll. Das Seminar versucht unter Bezugnahme auf die hierzu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung Antworten auf die Behandlung dieser sehr speziellen Problematik zu geben.

 

Inhalt

– Verzugsregelungen des BGB und der VOB/B
– Ansprüche des Bestellers bei verzögerter Ausführung, unter Berücksichtigung auch der Ansprüche aus Vertragstrafenvereinbarungen
– Ansprüche der Bauunternehmen bei verzögerter oder gestörter Bauausführung auf Bauzeitverlängerung und auf Vergütung/ Entschädigung/ Schadensersatz

 

Zielgruppe

Das Seminar wendet sich an alle, die einen Bauvertrag schließen wollen oder bereits geschlossen haben und die sich auf den Fall von Bauablaufstörungen vorbereiten wollen: Auftraggeber*innen (Bauträger und Generalunternehmen), Auftragnehmer*innen, Architekt*innen, Bauingenieur*innen, Bausachverständige, Vertreter*innen von Behörden, Rechtsanwält*innen, Verwaltungsbeirät*innen sowie Studierende der Fachrichtung Bau.

 

Hinweis

Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.

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Gestörter Bauablauf und seine Rechtsfolgen

 

Anerkannte Fortbildungspunkte Energieeffizienz-Expertenliste:

0 Unterrichtseinheiten Wohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Energieaudit DIN 16247 / Contracting (BAFA)

 

Schriftliche Anmeldung erforderlich
Direkt online (siehe Anmeldemaske ganz unten auf dieser Seite)
oder per E-Mail mit dem Anmeldeformular (pdf)

 

Alle Online-Veranstaltungen vom Bauzentrum München werden mit Webex durchgeführt.
Angemeldete Personen erhalten rechtzeitig (in der Regel am Tag vor der Veranstaltung) den Teilnahme-Link per E-Mail.
Ob Ihr Arbeitsplatz die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt, können Sie hier testen:
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Referent*in

Wolfgang Junghenn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Partner in der HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lehrbeauftragter für privates Bauvertragsrecht an der Hochschule München, Mitglied des Netzwerks Bau Kompetenz München e. V. (BKM), Mitautor des Beck´schen VOB/B- Kommentars Ganten / Jansen / Voit

 

Thema

In der Praxis nehmen die Streitigkeiten zwischen den Parteien eines Bauvertrags wegen entstandener Mehrkosten aufgrund gestörten Bauablaufs zu. Eine dicht gedrängte Terminierung und enge Margen bergen erhebliches Konfliktpotential. Oft ist kein Einvernehmen darüber zu erzielen, wer für die sich aus den Störungen ergebenden Mehrkosten aufkommen soll. Das Seminar versucht unter Bezugnahme auf die hierzu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung Antworten auf die Behandlung dieser sehr speziellen Problematik zu geben.

 

Inhalt

– Verzugsregelungen des BGB und der VOB/B
– Ansprüche des Bestellers bei verzögerter Ausführung, unter Berücksichtigung auch der Ansprüche aus Vertragstrafenvereinbarungen
– Ansprüche der Bauunternehmen bei verzögerter oder gestörter Bauausführung auf Bauzeitverlängerung und auf Vergütung/ Entschädigung/ Schadensersatz

 

Zielgruppe

Das Seminar wendet sich an alle, die einen Bauvertrag schließen wollen oder bereits geschlossen haben und die sich auf den Fall von Bauablaufstörungen vorbereiten wollen: Auftraggeber*innen (Bauträger und Generalunternehmen), Auftragnehmer*innen, Architekt*innen, Bauingenieur*innen, Bausachverständige, Vertreter*innen von Behörden, Rechtsanwält*innen, Verwaltungsbeirät*innen sowie Studierende der Fachrichtung Bau.

 

Hinweis

Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.

Anmeldung

Tickets

Ticket Typ Preis Plätze
Standard-Ticket 65,00 €
Bedienstete LHM
Die Teilnahme ist kostenfrei für Mitarbeitende der städtischen Referate (gilt nicht für städtische Eigenbetriebe), Stadträt*innen und Mitglieder der Bezirksausschüsse
0,00 €
Studierende / Azubis
Ermäßigung für Studierende / Azubis (Bescheinigung erforderlich)
30,00 €
Abo-Ticket
Ermäßigter Preis bei vorhandener Abo-Karte || Wichtiger Hinweis: Vorhandene Abo-Karten sind bis 3 Jahre nach Ausstellungsdatum verwendbar, neue Abo-Karten werden nicht mehr ausgestellt.
0,00 €

Hiermit willige ich ein, dass die von mir übermittelten personenbezogenen Daten durch die Landeshauptstadt München zur Teilnahme an obiger Veranstaltung gespeichert werden dürfen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.
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