Infoabend Mieterverein München: Schönheitsreparaturen unter Berücksichtigung der aktuellen BGH-Rechtsprechung
Datum
Dienstag, 10. März 2020
Uhrzeit
18.00 bis 19.00 Uhr
Veranstaltungsort
Konrad-Zuse-Platz 12
81829 München
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Eintritt frei
Referent*in: Achim Steiger, Rechtsanwalt
Der Rechtsanwalt Achim Steiger vom Mieterverein München informiert in seinem Vortrag zum Thema Schönheitsreparaturen im Mietvertrag, sowie über die gesetzlichen Instandhaltungspflicht der Vermieterin, des Vermieters im Rahmen des Mietverhältnisses. Die aktuelle Rechtsprechung wird vorgestellt und häufig bestehende Irrtümer auf beiden Vertragsseiten eines Mietverhältnisses werden aufgeklärt. Schönheitsreparaturen sind rein dekorative Arbeiten wie zum Beispiel das Streichen der Wände, die in einer vermieteten Wohnung zur Verbesserung des Aussehens der Zimmer und zur Behebung von oberflächlichen Schäden vorgenommen werden.
Eintritt frei
Referent*in: Achim Steiger, Rechtsanwalt
Der Rechtsanwalt Achim Steiger vom Mieterverein München informiert in seinem Vortrag zum Thema Schönheitsreparaturen im Mietvertrag, sowie über die gesetzlichen Instandhaltungspflicht der Vermieterin, des Vermieters im Rahmen des Mietverhältnisses. Die aktuelle Rechtsprechung wird vorgestellt und häufig bestehende Irrtümer auf beiden Vertragsseiten eines Mietverhältnisses werden aufgeklärt. Schönheitsreparaturen sind rein dekorative Arbeiten wie zum Beispiel das Streichen der Wände, die in einer vermieteten Wohnung zur Verbesserung des Aussehens der Zimmer und zur Behebung von oberflächlichen Schäden vorgenommen werden.
Anmeldung
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.