Bauzentrum Präsenz-Seminar Kompakt: GEG 2024 – welche Heizungen sind noch möglich?
Präsenz-Seminar Kompakt vom Bauzentrum München
GEG 2024 – welche Heizungen sind noch möglich?
- Die neuen Vorgaben zur Heiztechnik im GEG 2024
- Welche Heizungen und Hybridanlagen können jetzt zum Einsatz kommen?
- Welche Übergangsregelungen gilt es zu beachten?
Anerkannte Fortbildungspunkte Energieeffizienz-Expertenliste:
4 Unterrichtseinheiten Wohngebäude
4 Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude
4 Unterrichtseinheiten Energieaudit DIN 16247
Schriftliche Anmeldung erforderlich
Entweder direkt online (siehe ganz unten auf dieser Seite)
oder mit dem Anmeldeformular (pdf) per E-Mail oder Fax.
Bestellschein Abo-Teilnahmekarten (pdf)
Referent
Manfred Anton Giglinger, Fachplaner für Technische Gebäudeausrüstung,
Sachverständiger für Energieeffizienz und Trinkwasserhygiene VDI 6023
Thema
Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bringt auch neue Anforderungen an Heizungsanlagen im Bestand. Die grundsätzliche Pflicht zum Einbau von Heizungen, die mindestens zu 65 Prozent erneuerbare Energien verwenden, betreffen zunächst nur Neubauten, sowie Bestandsbauten, bei denen die Heizung komplett ersetzt wird. Wenn eine bestehende Heizung defekt und nicht mehr reparierbar ist, muss die neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie laufen. Es gibt allerdings Übergangsfristen, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind. Erst ab 2045 müssen fossile Heizungen mit Öl oder Gas endgültig außer Betrieb gehen. Einzig für über 30 Jahre alte Ölheizungen mit alter Konstant-Temperatur-Technik gibt es eine Austauschpflicht.
Inhalt
Das Seminar zeigt eine Bandbreite von Möglichkeiten für eine Heizungserneuerung auf, die im konkreten Fall – abhängig von Bauzustand, Dämmung und Wärmebedarf – zum Einsatz kommen können.
- Die Vorschriften und Details des Gebäudeenergiegesetzes
- Mögliche Fördergelder auf Bundesebene
- Darstellung möglicher Heiz- und Hybridtechniken
- Effizienz der Wärmepumpentechnologie je nach Einsatzart
- Klimasplitgeräte als Luft/Luft-Wärmepumpen zur Ergänzung von Bestandsobjekten
- Wärmepumpen anstatt Gasetagenheizungen
- Erhöhung der Effizienz von Wärmepumpen mit Optimierung der Heizflächen
- Umstellung von Hoch- auf Niedertemperaturheizungssysteme
- Verwendung von Solarstrom für Wärmepumpen
Zielgruppe
Architekt*innen, Bauingenieur*innen, Fachplaner*innen, Sachverständige, Handwerker*innen, Bauträger*innen, Verwalter*innen, Beiträte, Investor*innen, Bauherr*innen und Studierende
Teilnahmebedingungen für Seminare
Falls ein*e gemeldete*r Teilnehmer*in verhindert sein sollte, muss die Abmeldung spätestens am dritten Werktag vor der Veranstaltung schriftlich im Bauzentrum München eingegangen sein. Die volle Teilnahmegebühr wird fällig, wenn die schriftliche Abmeldung zu spät eingeht oder die*der gemeldete Teilnehmer*in nicht bei der Veranstaltung erscheint. Bei Ausfall der Veranstaltung werden keine Gebühren erhoben. Darüber hinaus besteht kein Ersatzanspruch. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.
Veranstaltungsformat
Datum
Dienstag, 16. April 2024
Uhrzeit
14.00 bis 17.00
Anmeldeschluss
16.04.2024 12 Uhr
Beschreibung
Präsenz-Seminar Kompakt vom Bauzentrum München
GEG 2024 – welche Heizungen sind noch möglich?
- Die neuen Vorgaben zur Heiztechnik im GEG 2024
- Welche Heizungen und Hybridanlagen können jetzt zum Einsatz kommen?
- Welche Übergangsregelungen gilt es zu beachten?
Anerkannte Fortbildungspunkte Energieeffizienz-Expertenliste:
4 Unterrichtseinheiten Wohngebäude
4 Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude
4 Unterrichtseinheiten Energieaudit DIN 16247
Schriftliche Anmeldung erforderlich
Entweder direkt online (siehe ganz unten auf dieser Seite)
oder mit dem Anmeldeformular (pdf) per E-Mail oder Fax.
Bestellschein Abo-Teilnahmekarten (pdf)
Referent
Manfred Anton Giglinger, Fachplaner für Technische Gebäudeausrüstung,
Sachverständiger für Energieeffizienz und Trinkwasserhygiene VDI 6023
Thema
Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bringt auch neue Anforderungen an Heizungsanlagen im Bestand. Die grundsätzliche Pflicht zum Einbau von Heizungen, die mindestens zu 65 Prozent erneuerbare Energien verwenden, betreffen zunächst nur Neubauten, sowie Bestandsbauten, bei denen die Heizung komplett ersetzt wird. Wenn eine bestehende Heizung defekt und nicht mehr reparierbar ist, muss die neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie laufen. Es gibt allerdings Übergangsfristen, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind. Erst ab 2045 müssen fossile Heizungen mit Öl oder Gas endgültig außer Betrieb gehen. Einzig für über 30 Jahre alte Ölheizungen mit alter Konstant-Temperatur-Technik gibt es eine Austauschpflicht.
Inhalt
Das Seminar zeigt eine Bandbreite von Möglichkeiten für eine Heizungserneuerung auf, die im konkreten Fall – abhängig von Bauzustand, Dämmung und Wärmebedarf – zum Einsatz kommen können.
- Die Vorschriften und Details des Gebäudeenergiegesetzes
- Mögliche Fördergelder auf Bundesebene
- Darstellung möglicher Heiz- und Hybridtechniken
- Effizienz der Wärmepumpentechnologie je nach Einsatzart
- Klimasplitgeräte als Luft/Luft-Wärmepumpen zur Ergänzung von Bestandsobjekten
- Wärmepumpen anstatt Gasetagenheizungen
- Erhöhung der Effizienz von Wärmepumpen mit Optimierung der Heizflächen
- Umstellung von Hoch- auf Niedertemperaturheizungssysteme
- Verwendung von Solarstrom für Wärmepumpen
Zielgruppe
Architekt*innen, Bauingenieur*innen, Fachplaner*innen, Sachverständige, Handwerker*innen, Bauträger*innen, Verwalter*innen, Beiträte, Investor*innen, Bauherr*innen und Studierende
Teilnahmebedingungen für Seminare
Falls ein*e gemeldete*r Teilnehmer*in verhindert sein sollte, muss die Abmeldung spätestens am dritten Werktag vor der Veranstaltung schriftlich im Bauzentrum München eingegangen sein. Die volle Teilnahmegebühr wird fällig, wenn die schriftliche Abmeldung zu spät eingeht oder die*der gemeldete Teilnehmer*in nicht bei der Veranstaltung erscheint. Bei Ausfall der Veranstaltung werden keine Gebühren erhoben. Darüber hinaus besteht kein Ersatzanspruch. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.
Anmeldung
Die Anmeldung ist derzeit nicht möglich.