Bauzentrum München

Bauzentrum Online-Seminar Baurecht: Planer*innen zwischen Beratungspflicht und unzulässiger Rechtsdienstleistung

Datum

Dienstag, 12. November 2024

Uhrzeit

16.00 bis 19.00 Uhr

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Anmeldeschluss

12.11.2024 14 Uhr

Verfügbare Plätze

100 von 100



Logo Bauzentrum München   Logo GIH Bayern e.V.  Logo Bayerische Architektenkammer

Online-Seminar Kompakt vom Bauzentrum München
in Kooperation mit GIH Bayern e.V. und der Bayerischen Architektenkammer

 

Planer*innen zwischen Beratungspflicht und unzulässiger Rechtsdienstleistung

 

Anerkannte Fortbildungspunkte Energieeffizienz-Expertenliste:

0 Unterrichtseinheiten Wohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Energieaudit DIN 16247

 

Schriftliche Anmeldung erforderlich
Direkt online (siehe Anmeldemaske ganz unten auf dieser Seite)
oder per E-Mail mit dem Anmeldeformular (pdf)

Bestellschein Abo-Teilnahmekarten (pdf)

 

Alle Online-Veranstaltungen vom Bauzentrum München werden mit Webex durchgeführt.
Angemeldete Personen erhalten rechtzeitig (in der Regel am Tag vor der Veranstaltung) den Teilnahme-Link per E-Mail.

 

Referent*in

Juliana Helmstreit, Rechtsanwältin, zertifizierte Mediatorin und Schlichterin, Bau- und Immobilienmediatorin (MKBauImm), Supervisorin,
tätig im privaten Bau- und Immobilienrecht mit den Schwerpunkten Vertragsgestaltung und außergerichtliche Konfliktlösung von Mehrparteienkonflikten im Lebenszyklus der Immobilie

 

Thema

Planungsleistungen haben in vielfältiger Hinsicht Berührungen zu Rechtsdienstleistungen. Für Architekt*innen, Ingenieur*innen und Energieberater*innen sind Grundkenntnisse des privaten und des öffentlichen Baurechts unerlässlich für die ordnungsgemäße Erbringung der eigenen Planungs- und Überwachungsleistungen ebenso wie für die daneben geschuldeten Hinweis- und Beratungspflichten.

 

Inhalt

Im Seminar wird der oft schmale Grat zwischen Pflicht und Kür – zwischen geschuldeter Beratung und unzulässiger Rechtsdienstleistung – anhand von Beispielen aus dem beruflichen Alltag von Planer*innen, verschiedenen Gerichtsurteilen und Meinungen in der einschlägigen Literatur definiert.
– Welche Rechtsdienstleistung ist für die eigene Leistung erforderlich?
– Welche Hinweise müssen gegeben werden, welche Beratung muss erfolgen?
– Welche Leistungen sind nicht geschuldet, sollen oder dürfen nicht erbracht werden?
– Welche Konsequenzen folgen aus einem „zu wenig“ oder einem „zu viel“ rechtlicher Beratung?
– Welche Möglichkeiten gibt es aus dem Dilemma?

 

Zielgruppe

Das Seminar wendet sich an alle am Bau beteiligten Planenden, insbesondere an Planungsbüros, Architekt*innen, Ingenieur*innen, Energieeffizienzexpert*innen sowie Studierende der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen.

 

Hinweis

Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.

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in Kooperation mit GIH Bayern e.V. und der Bayerischen Architektenkammer

 

Planer*innen zwischen Beratungspflicht und unzulässiger Rechtsdienstleistung

 

Anerkannte Fortbildungspunkte Energieeffizienz-Expertenliste:

0 Unterrichtseinheiten Wohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Energieaudit DIN 16247

 

Schriftliche Anmeldung erforderlich
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oder per E-Mail mit dem Anmeldeformular (pdf)

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Alle Online-Veranstaltungen vom Bauzentrum München werden mit Webex durchgeführt.
Angemeldete Personen erhalten rechtzeitig (in der Regel am Tag vor der Veranstaltung) den Teilnahme-Link per E-Mail.

 

Referent*in

Juliana Helmstreit, Rechtsanwältin, zertifizierte Mediatorin und Schlichterin, Bau- und Immobilienmediatorin (MKBauImm), Supervisorin,
tätig im privaten Bau- und Immobilienrecht mit den Schwerpunkten Vertragsgestaltung und außergerichtliche Konfliktlösung von Mehrparteienkonflikten im Lebenszyklus der Immobilie

 

Thema

Planungsleistungen haben in vielfältiger Hinsicht Berührungen zu Rechtsdienstleistungen. Für Architekt*innen, Ingenieur*innen und Energieberater*innen sind Grundkenntnisse des privaten und des öffentlichen Baurechts unerlässlich für die ordnungsgemäße Erbringung der eigenen Planungs- und Überwachungsleistungen ebenso wie für die daneben geschuldeten Hinweis- und Beratungspflichten.

 

Inhalt

Im Seminar wird der oft schmale Grat zwischen Pflicht und Kür – zwischen geschuldeter Beratung und unzulässiger Rechtsdienstleistung – anhand von Beispielen aus dem beruflichen Alltag von Planer*innen, verschiedenen Gerichtsurteilen und Meinungen in der einschlägigen Literatur definiert.
– Welche Rechtsdienstleistung ist für die eigene Leistung erforderlich?
– Welche Hinweise müssen gegeben werden, welche Beratung muss erfolgen?
– Welche Leistungen sind nicht geschuldet, sollen oder dürfen nicht erbracht werden?
– Welche Konsequenzen folgen aus einem „zu wenig“ oder einem „zu viel“ rechtlicher Beratung?
– Welche Möglichkeiten gibt es aus dem Dilemma?

 

Zielgruppe

Das Seminar wendet sich an alle am Bau beteiligten Planenden, insbesondere an Planungsbüros, Architekt*innen, Ingenieur*innen, Energieeffizienzexpert*innen sowie Studierende der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen.

 

Hinweis

Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.

Anmeldung

Die Anmeldung ist derzeit nicht möglich.