Bauzentrum München

Bauzentrum Online-Infoabend: Balkonkraftwerk und virtuelle Eigentümerversammlung: Wohnungseigentumsgesetz und Mietrecht im Wandel

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Online-Infoabend vom Bauzentrum München

 

Balkonkraftwerk und virtuelle Eigentümerversammlung: Wohnungseigentumsgesetz und Mietrecht im Wandel

 

 

Teilnahme kostenfrei – Online-Anmeldung erforderlich:

 

https://lhm.webex.com/weblink/register/rad723c16b2d6c1d1cdf81ffd5e6dbb00

 

Alle Online-Veranstaltungen vom Bauzentrum München werden mit Webex durchgeführt.

 

Referent*in:

Juliana Helmstreit, Rechtsanwältin und Mediatorin

 

Mitte Oktober 2024 ist die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft getreten, wonach Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) nun eine sogenannte „privilegierte“ bauliche Maßnahme sind. Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen haben nun einen rechtlichen Anspruch ein eigenes Steckersolargerät in Betrieb zu nehmen. Das bedeutet zwar nicht, dass die Installation eines Steckersolargerätes in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ohne Beschluss erfolgen darf, sie kann aber auch nicht abgelehnt werden.

 

Mit derselben Gesetzesänderung hat der Gesetzgeber eine Beschlusskompetenz für virtuelle Eigentümerversammlungen eingeführt. Demnach können 3/4 der vertretenen Eigentümer*innen in einer Versammlung beschließen, dass Eigentümerversammlungen in den kommenden drei Jahren ausschließlich virtuell stattfinden sollen. Diese Regelung erleichtert die Teilnahme an Versammlungen für Mitglieder, die zum Beispiel eine weite Anreise zum Ort der Eigentumswohnung oder aufgrund einer Einschränkung große Mühe haben, an einer Präsenzveranstaltung teilzunehmen.

 

Rechtsanwältin und Mediatorin Juliana Helmstreit erläutert die Voraussetzungen, die für Abstimmungen in virtuellen Versammlungen erforderlich sind, ebenso wie die Schritte, die auf dem Weg zur Installation eines Balkonkraftwerks einzuhalten sind.

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Datum

Donnerstag, 30. Januar 2025

Uhrzeit

18.00 bis 19.00

Beschreibung

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Balkonkraftwerk und virtuelle Eigentümerversammlung: Wohnungseigentumsgesetz und Mietrecht im Wandel

 

 

Teilnahme kostenfrei – Online-Anmeldung erforderlich:

 

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Alle Online-Veranstaltungen vom Bauzentrum München werden mit Webex durchgeführt.

 

Referent*in:

Juliana Helmstreit, Rechtsanwältin und Mediatorin

 

Mitte Oktober 2024 ist die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft getreten, wonach Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) nun eine sogenannte „privilegierte“ bauliche Maßnahme sind. Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen haben nun einen rechtlichen Anspruch ein eigenes Steckersolargerät in Betrieb zu nehmen. Das bedeutet zwar nicht, dass die Installation eines Steckersolargerätes in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ohne Beschluss erfolgen darf, sie kann aber auch nicht abgelehnt werden.

 

Mit derselben Gesetzesänderung hat der Gesetzgeber eine Beschlusskompetenz für virtuelle Eigentümerversammlungen eingeführt. Demnach können 3/4 der vertretenen Eigentümer*innen in einer Versammlung beschließen, dass Eigentümerversammlungen in den kommenden drei Jahren ausschließlich virtuell stattfinden sollen. Diese Regelung erleichtert die Teilnahme an Versammlungen für Mitglieder, die zum Beispiel eine weite Anreise zum Ort der Eigentumswohnung oder aufgrund einer Einschränkung große Mühe haben, an einer Präsenzveranstaltung teilzunehmen.

 

Rechtsanwältin und Mediatorin Juliana Helmstreit erläutert die Voraussetzungen, die für Abstimmungen in virtuellen Versammlungen erforderlich sind, ebenso wie die Schritte, die auf dem Weg zur Installation eines Balkonkraftwerks einzuhalten sind.

Anmeldung

Bitte den obigen Anmelde-Link verwenden.