Bauzentrum München

Bauzentrum Online-Seminar Recht: KI im Planungsbüro

Datum

Montag, 23. November 2026

Uhrzeit

14.00 bis 17.00 Uhr

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Anmeldeschluss

23.11.2026 12 Uhr

Verfügbare Plätze

100 von 100



Logo Bauzentrum München       Logo Bayerische Architektenkammer

Online-Seminar Kompakt vom Bauzentrum München
in Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer

 

KI im Planungsbüro

Pflichten der KI-Verordnung, Haftung, Urheberrecht und Kennzeichnung

 

Anerkannte Fortbildungspunkte Energieeffizienz-Expertenliste:

0 Unterrichtseinheiten Wohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Energieaudit DIN 16247 / Contracting (BAFA)

 

Schriftliche Anmeldung erforderlich
Direkt online (siehe Anmeldemaske ganz unten auf dieser Seite)
oder per E-Mail mit dem Anmeldeformular (pdf)

 

Alle Online-Veranstaltungen vom Bauzentrum München werden mit Webex durchgeführt.
Angemeldete Personen erhalten rechtzeitig (in der Regel am Tag vor der Veranstaltung) den Teilnahme-Link per E-Mail.
Ob Ihr Arbeitsplatz die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt, können Sie hier testen:
Testseite Webex

 

Referent*in

Leopold Beer
Jurist mit erstem juristischem Staatsexamen (LMU München), Berater für Strategie, Recht und Technik des KI-Einsatzes, Referent der Bayerischen Architektenkammer und weiterer Architektenkammern zu den Pflichten der KI-Verordnung, Doktorand im Bereich Digitalrecht

 

Thema

Wer im Büro ein KI-Werkzeug auswählt, trifft damit bereits eine Rechtsentscheidung. Der gewählte Tarif entscheidet über die Vertraulichkeit der Bauherrenkorrespondenz, eine Voreinstellung darüber, ob Projektdaten in das Training künftiger Modelle einfließen. Seit Februar 2025 gilt die Kompetenzpflicht nach Artikel 4 der KI-Verordnung, seit dem 2. August 2026 die Kennzeichnungspflicht für veröffentlichte KI-Inhalte. Das Seminar ordnet die geltenden Pflichten nach ihrer Bedeutung für den Büroalltag, behandelt Urheberrecht, Haftung und Datenschutz beim Einsatz generativer Werkzeuge und zeigt, wie sich der KI-Einsatz im Büro verbindlich regeln und nachweisen lässt.

 

Inhalt

– Rollen nach der KI-Verordnung: Wann ist ein Büro Betreiber, wann ausnahmsweise Anbieter
– Kompetenzpflicht nach Artikel 4 und ihre Dokumentation
– Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Artikel 50 seit dem 2. August 2026
– Urheberrecht an KI-Ergebnissen, Nutzungsrechte aus den Anbieterbedingungen, Weitergabe an Bauherren
– Haftung und Versicherungsschutz bei fehlerhaften KI-Ergebnissen in der Planung
– Datenschutz und Geheimnisschutz: Welche Projektdaten in welches Werkzeug dürfen
– Die schriftliche Büroanweisung und der Nachweis im Streitfall

 

Zielgruppe

Energieberater*innen, Architekt*innen, Bauingenieur*innen, Fachplaner*innen sowie Sachverständige, Handwerker*innen, Rechtsanwält*innen sowie Verwalter*innen. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

 

Hinweis

Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.

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in Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer

 

KI im Planungsbüro

Pflichten der KI-Verordnung, Haftung, Urheberrecht und Kennzeichnung

 

Anerkannte Fortbildungspunkte Energieeffizienz-Expertenliste:

0 Unterrichtseinheiten Wohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Energieaudit DIN 16247 / Contracting (BAFA)

 

Schriftliche Anmeldung erforderlich
Direkt online (siehe Anmeldemaske ganz unten auf dieser Seite)
oder per E-Mail mit dem Anmeldeformular (pdf)

 

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Angemeldete Personen erhalten rechtzeitig (in der Regel am Tag vor der Veranstaltung) den Teilnahme-Link per E-Mail.
Ob Ihr Arbeitsplatz die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt, können Sie hier testen:
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Referent*in

Leopold Beer
Jurist mit erstem juristischem Staatsexamen (LMU München), Berater für Strategie, Recht und Technik des KI-Einsatzes, Referent der Bayerischen Architektenkammer und weiterer Architektenkammern zu den Pflichten der KI-Verordnung, Doktorand im Bereich Digitalrecht

 

Thema

Wer im Büro ein KI-Werkzeug auswählt, trifft damit bereits eine Rechtsentscheidung. Der gewählte Tarif entscheidet über die Vertraulichkeit der Bauherrenkorrespondenz, eine Voreinstellung darüber, ob Projektdaten in das Training künftiger Modelle einfließen. Seit Februar 2025 gilt die Kompetenzpflicht nach Artikel 4 der KI-Verordnung, seit dem 2. August 2026 die Kennzeichnungspflicht für veröffentlichte KI-Inhalte. Das Seminar ordnet die geltenden Pflichten nach ihrer Bedeutung für den Büroalltag, behandelt Urheberrecht, Haftung und Datenschutz beim Einsatz generativer Werkzeuge und zeigt, wie sich der KI-Einsatz im Büro verbindlich regeln und nachweisen lässt.

 

Inhalt

– Rollen nach der KI-Verordnung: Wann ist ein Büro Betreiber, wann ausnahmsweise Anbieter
– Kompetenzpflicht nach Artikel 4 und ihre Dokumentation
– Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Artikel 50 seit dem 2. August 2026
– Urheberrecht an KI-Ergebnissen, Nutzungsrechte aus den Anbieterbedingungen, Weitergabe an Bauherren
– Haftung und Versicherungsschutz bei fehlerhaften KI-Ergebnissen in der Planung
– Datenschutz und Geheimnisschutz: Welche Projektdaten in welches Werkzeug dürfen
– Die schriftliche Büroanweisung und der Nachweis im Streitfall

 

Zielgruppe

Energieberater*innen, Architekt*innen, Bauingenieur*innen, Fachplaner*innen sowie Sachverständige, Handwerker*innen, Rechtsanwält*innen sowie Verwalter*innen. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

 

Hinweis

Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.

Anmeldung

Tickets

Ticket Typ Preis Plätze
Standard-Ticket 65,00 €
Bedienstete LHM
Die Teilnahme ist kostenfrei für Mitarbeitende der städtischen Referate (gilt nicht für städtische Eigenbetriebe), Stadträt*innen und Mitglieder der Bezirksausschüsse
0,00 €
Studierende / Azubis
Ermäßigung für Studierende / Azubis (Bescheinigung erforderlich)
30,00 €
Abo-Ticket
Ermäßigter Preis bei vorhandener Abo-Karte || Wichtiger Hinweis: Vorhandene Abo-Karten sind bis 3 Jahre nach Ausstellungsdatum verwendbar, neue Abo-Karten werden nicht mehr ausgestellt.
0,00 €

Hiermit willige ich ein, dass die von mir übermittelten personenbezogenen Daten durch die Landeshauptstadt München zur Teilnahme an obiger Veranstaltung gespeichert werden dürfen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.
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