Bauzentrum München

Bauzentrum Online-Seminar Baurecht: Bauwerkvertrag: Zahlungspflichten abwehren – Rechnungen durchsetzen

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Diese Veranstaltung unterstützt Wattbewerb München: muenchen.de/wattbewerb

 

Online-Seminar Baurecht vom Bauzentrum München
in Kooperation mit GIH Bayern e.V.

Bauwerkvertrag: Zahlungspflichten abwehren – Rechnungen durchsetzen

  • Zahlungspflichten als Besteller*in / Auftraggeber*in abwehren
  • Rechnungen als Unternehmer*in / Auftragnehmer*in / Planer*in durchsetzen

 

Anerkannte Fortbildungspunkte Energieeffizienz-Expertenliste:

0 Unterrichtseinheiten Wohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Energieaudit DIN 16247

 

Schriftliche Anmeldung erforderlich
Entweder direkt online (siehe ganz unten auf dieser Seite)
oder mit dem Anmeldeformular (pdf) per E-Mail oder Fax.

Bestellschein Abo-Teilnahmekarten (pdf)

 

Alle Online-Veranstaltungen vom Bauzentrum München werden mit Webex durchgeführt.
Angemeldete Personen erhalten rechtzeitig (in der Regel am Tag vor der Veranstaltung) den Teilnahme-Link per E-Mail.

 

Referent

Wolfgang Junghenn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Partner in der HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lehrbeauftragter für privates Bauvertragsrecht an der Hochschule München (FH), Mitglied des Netzwerks Bau Kompetenz München (BKM), Mitautor des Beck’schen VOB/B- Kommentars Ganten / Jansen / Voit

 

Thema

Rechnungsstellung und Zahlung gehören als Teil der „Gegenleistung“ bzw. als Kehrseite der werkvertraglichen / planerischen Leistung regelmäßig zu den kontroversen Themen bei der Abwicklung von Bauwerkverträgen. Häufig streiten die Parteien beim Bauwerkvertrag / Planervertrag über die Zahlungspflicht, die Fälligkeit und die Höhe des geltend gemachten Werklohns / Honorars.

 

Inhalt

Im Seminar werden folgende Fragen beantwortet: Ist die Rechnung prüfbar? Wieviel muss wann gezahlt werden? Bestehen Einreden oder Zurückbehaltungsrechte gegen eine Zahlungsforderung? Was tun, wenn Zahlungen ausbleiben? Das Vorleistungsprinzip und Abschlags- und Vorauszahlungen als Ausnahmen hierzu werden dargestellt. Behandelt werden auch die Möglichkeiten für Unternehmer*innen, Auftragnehmer*innen oder Planer*innen ihre offenen Zahlungsforderungen gegenüber Bestellenden / Auftraggebenden durch eine Vormerkung auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungs-Hypothek nach § 650e BGB oder durch eine Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB abzusichern. Das Seminar informiert über das Wichtigste zur Rechnungsstellung und zur Zahlungsverpflichtung, zu den Leistungsverweigerungsrechten bei ausstehenden Zahlungen, zum Verzug und zu den Verzugszinsen und zum richtigen Verhalten in Konfliktfällen.

 

Zielgruppe

Das Seminar wendet sich an alle, die entweder mit Fragen der Rechnungs- und Zahlungsfreigabe oder mit ausstehenden Zahlungen auf gestellte Rechnungen in der Praxis konfrontiert sind und professionell reagieren müssen: Auftraggeber*innen (Bauträger und Generalunternehmen), Auftragnehmer*innen, Architekt*innen, Bauingenieur*innen, Bausachverständige, Vertreter*innen von Behörden, Rechtsanwält*innen, Verwaltungsbeirät*innen sowie Studierende der Fachrichtung Bau.

 

Hinweis

Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.

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Veranstaltungsformat

70 Jahre Bauzentrum München

Datum

Mittwoch, 19. Juni 2024

Uhrzeit

16.00 bis 19.00

Anmeldeschluss

19.06.2024 14 Uhr

Beschreibung

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in Kooperation mit GIH Bayern e.V.

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  • Zahlungspflichten als Besteller*in / Auftraggeber*in abwehren
  • Rechnungen als Unternehmer*in / Auftragnehmer*in / Planer*in durchsetzen

 

Anerkannte Fortbildungspunkte Energieeffizienz-Expertenliste:

0 Unterrichtseinheiten Wohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Energieaudit DIN 16247

 

Schriftliche Anmeldung erforderlich
Entweder direkt online (siehe ganz unten auf dieser Seite)
oder mit dem Anmeldeformular (pdf) per E-Mail oder Fax.

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Alle Online-Veranstaltungen vom Bauzentrum München werden mit Webex durchgeführt.
Angemeldete Personen erhalten rechtzeitig (in der Regel am Tag vor der Veranstaltung) den Teilnahme-Link per E-Mail.

 

Referent

Wolfgang Junghenn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Partner in der HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lehrbeauftragter für privates Bauvertragsrecht an der Hochschule München (FH), Mitglied des Netzwerks Bau Kompetenz München (BKM), Mitautor des Beck’schen VOB/B- Kommentars Ganten / Jansen / Voit

 

Thema

Rechnungsstellung und Zahlung gehören als Teil der „Gegenleistung“ bzw. als Kehrseite der werkvertraglichen / planerischen Leistung regelmäßig zu den kontroversen Themen bei der Abwicklung von Bauwerkverträgen. Häufig streiten die Parteien beim Bauwerkvertrag / Planervertrag über die Zahlungspflicht, die Fälligkeit und die Höhe des geltend gemachten Werklohns / Honorars.

 

Inhalt

Im Seminar werden folgende Fragen beantwortet: Ist die Rechnung prüfbar? Wieviel muss wann gezahlt werden? Bestehen Einreden oder Zurückbehaltungsrechte gegen eine Zahlungsforderung? Was tun, wenn Zahlungen ausbleiben? Das Vorleistungsprinzip und Abschlags- und Vorauszahlungen als Ausnahmen hierzu werden dargestellt. Behandelt werden auch die Möglichkeiten für Unternehmer*innen, Auftragnehmer*innen oder Planer*innen ihre offenen Zahlungsforderungen gegenüber Bestellenden / Auftraggebenden durch eine Vormerkung auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungs-Hypothek nach § 650e BGB oder durch eine Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB abzusichern. Das Seminar informiert über das Wichtigste zur Rechnungsstellung und zur Zahlungsverpflichtung, zu den Leistungsverweigerungsrechten bei ausstehenden Zahlungen, zum Verzug und zu den Verzugszinsen und zum richtigen Verhalten in Konfliktfällen.

 

Zielgruppe

Das Seminar wendet sich an alle, die entweder mit Fragen der Rechnungs- und Zahlungsfreigabe oder mit ausstehenden Zahlungen auf gestellte Rechnungen in der Praxis konfrontiert sind und professionell reagieren müssen: Auftraggeber*innen (Bauträger und Generalunternehmen), Auftragnehmer*innen, Architekt*innen, Bauingenieur*innen, Bausachverständige, Vertreter*innen von Behörden, Rechtsanwält*innen, Verwaltungsbeirät*innen sowie Studierende der Fachrichtung Bau.

 

Hinweis

Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.

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Anmeldung

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