Bauzentrum München

Web-Seminar Baurecht: HOAI 2013 – nach dem Urteil des EuGH vom 04.07.2019

Seminar Baurecht after work:

HOAI 2013 – nach dem Urteil des EuGH vom 04.07.2019

  • Auswirkungen auf alte und laufende Verträge
  • Auswirkungen auf neue Honorarangebote und Verträge
  • Sichere Honorarberechnung und Vertragsgestaltung nach dem Urteil

 

Hinweis:

Auf Grund der aktuellen CORONA-Lage in München,
können zur Zeit im Bauzentrum München leider keine Präsenz-Veranstaltungen stattfinden.

Daher findet dieses Seminar nicht wie ursprünglich angekündigt als Präsenz-Veranstaltung,
sondern als Online-Seminar statt.

Die Veranstaltung wird durchgeführt mit Webex.

Rechtzeitig vor der Veranstaltung erhalten angemeldete Personen den Zugangs-Link per E-Mail.

 

Anerkannte Fortbildungspunkte Energieeffizienz-Expertenliste:
0  Unterrichtseinheiten Wohngebäude (KfW)
0  Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude (KfW)
0  Unterrichtseinheiten Energieberatung im Mittelstand (BAFA)

 

Diese Veranstaltung findet statt in Kooperation mit BAYERNenergie e.V. und der Bayerischen Architektenkammer.

 

Schriftliche Anmeldung erforderlich
Entweder direkt online (siehe ganz unten auf dieser Seite)
oder mit dem Anmeldeformular (pdf) per E-Mail oder Fax.

Bestellschein Abo-Teilnahmekarten (pdf)

 

Referentin

Anja Binder, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Mitautorin des „Praxiskommentars zur HOAI 2013“ von Ebert/Stork (Hrsg.)
und des Fachbuches „Urheberrecht für Architekten und Ingenieure“

 

Thema

Am 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die Mindestsätze der HOAI gegen vorrangiges europäisches Recht verstoßen. Das bedeutet zum einen, dass in Zukunft die Bindung an die Mindestsätze wegfällt und zum anderen, dass die Parteien eines Planervertrags zukünftig Honorare für sämtliche Planungsleistungen frei vereinbaren können. Die HOAI stellt dabei nach wie vor einen wichtigen Leitfaden dar, ist aber keine zwingende gesetzliche Vorgabe mehr. In dem Seminar erfahren Planerinnen und Planer sowie Bauherrinnen und Bauherren, welche Folgen das Urteil des EuGH zur HOAI für sie hat und wie sie in Zukunft sicher im Bereich der Architekten- und Ingenieurvergütung agieren können.

 

Inhalt

  • Das Urteil des EuGH
  • Honorarermittlung nach dem Urteil
  • Vorschriften zu Architekten-/Ingenieurverträgen nach BGB
  • Darstellung weiterhin gültiger Abrechnungsregelungen der HOAI
  • Alternative Methoden zur Honorarermittlung
  • Wirksamkeitsvoraussetzungen und Gestaltungsmöglichkeiten einer Honorarvereinbarung zwischen Bauherr*in und Architekt*in bzw. Bauingenieur*in im Lichte der EuGH-Entscheidung

 

Zielgruppe

Alle Parteien von Architekten- und Ingenieurverträgen, also Bauherr*innen, Architekt*innen, Bauingenieur*innen und Fachplaner*innen sowie Studierende (Fachrichtungen Architektur / Bauingenieurwesen)

 

Teilnahmebedingungen für Seminare

Falls ein/eine gemeldete/r Teilnehmer*in verhindert sein sollte, muss die Abmeldung spätestens am dritten Werktag vor der Veranstaltung schriftlich im Bauzentrum München eingegangen sein. Die volle Teilnahmegebühr wird fällig, wenn die schriftliche Abmeldung zu spät eingeht oder der / die gemeldete Teilnehmer*in nicht bei der Veranstaltung erscheint. Bei Ausfall der Veranstaltung werden keine Gebühren erhoben. Darüber hinaus besteht kein Ersatzanspruch. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.

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Veranstaltungsformat

Seminare

Datum

Dienstag, 24. November 2020

Uhrzeit

16.00 bis 19.00

Beschreibung

Seminar Baurecht after work:

HOAI 2013 – nach dem Urteil des EuGH vom 04.07.2019

  • Auswirkungen auf alte und laufende Verträge
  • Auswirkungen auf neue Honorarangebote und Verträge
  • Sichere Honorarberechnung und Vertragsgestaltung nach dem Urteil

 

Hinweis:

Auf Grund der aktuellen CORONA-Lage in München,
können zur Zeit im Bauzentrum München leider keine Präsenz-Veranstaltungen stattfinden.

Daher findet dieses Seminar nicht wie ursprünglich angekündigt als Präsenz-Veranstaltung,
sondern als Online-Seminar statt.

Die Veranstaltung wird durchgeführt mit Webex.

Rechtzeitig vor der Veranstaltung erhalten angemeldete Personen den Zugangs-Link per E-Mail.

 

Anerkannte Fortbildungspunkte Energieeffizienz-Expertenliste:
0  Unterrichtseinheiten Wohngebäude (KfW)
0  Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude (KfW)
0  Unterrichtseinheiten Energieberatung im Mittelstand (BAFA)

 

Diese Veranstaltung findet statt in Kooperation mit BAYERNenergie e.V. und der Bayerischen Architektenkammer.

 

Schriftliche Anmeldung erforderlich
Entweder direkt online (siehe ganz unten auf dieser Seite)
oder mit dem Anmeldeformular (pdf) per E-Mail oder Fax.

Bestellschein Abo-Teilnahmekarten (pdf)

 

Referentin

Anja Binder, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Mitautorin des „Praxiskommentars zur HOAI 2013“ von Ebert/Stork (Hrsg.)
und des Fachbuches „Urheberrecht für Architekten und Ingenieure“

 

Thema

Am 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die Mindestsätze der HOAI gegen vorrangiges europäisches Recht verstoßen. Das bedeutet zum einen, dass in Zukunft die Bindung an die Mindestsätze wegfällt und zum anderen, dass die Parteien eines Planervertrags zukünftig Honorare für sämtliche Planungsleistungen frei vereinbaren können. Die HOAI stellt dabei nach wie vor einen wichtigen Leitfaden dar, ist aber keine zwingende gesetzliche Vorgabe mehr. In dem Seminar erfahren Planerinnen und Planer sowie Bauherrinnen und Bauherren, welche Folgen das Urteil des EuGH zur HOAI für sie hat und wie sie in Zukunft sicher im Bereich der Architekten- und Ingenieurvergütung agieren können.

 

Inhalt

  • Das Urteil des EuGH
  • Honorarermittlung nach dem Urteil
  • Vorschriften zu Architekten-/Ingenieurverträgen nach BGB
  • Darstellung weiterhin gültiger Abrechnungsregelungen der HOAI
  • Alternative Methoden zur Honorarermittlung
  • Wirksamkeitsvoraussetzungen und Gestaltungsmöglichkeiten einer Honorarvereinbarung zwischen Bauherr*in und Architekt*in bzw. Bauingenieur*in im Lichte der EuGH-Entscheidung

 

Zielgruppe

Alle Parteien von Architekten- und Ingenieurverträgen, also Bauherr*innen, Architekt*innen, Bauingenieur*innen und Fachplaner*innen sowie Studierende (Fachrichtungen Architektur / Bauingenieurwesen)

 

Teilnahmebedingungen für Seminare

Falls ein/eine gemeldete/r Teilnehmer*in verhindert sein sollte, muss die Abmeldung spätestens am dritten Werktag vor der Veranstaltung schriftlich im Bauzentrum München eingegangen sein. Die volle Teilnahmegebühr wird fällig, wenn die schriftliche Abmeldung zu spät eingeht oder der / die gemeldete Teilnehmer*in nicht bei der Veranstaltung erscheint. Bei Ausfall der Veranstaltung werden keine Gebühren erhoben. Darüber hinaus besteht kein Ersatzanspruch. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.

Veranstaltungsnummer

SR_20201124

Termin speichern

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Verfügbare Plätze

40 von 40

Anmeldung

Die Anmeldung zur Veranstaltung ist derzeit nicht möglich.