Bauzentrum Hybrid-Seminar Kompakt: Die HOAI
Hybrid-Seminar Kompakt vom Bauzentrum München
in Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer
Die HOAI
Teil 1: Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft
Teil 2: Berechnung von Honoraransprüchen nach § 11 HOAI
Anerkannte Fortbildungspunkte Energieeffizienz-Expertenliste:
0 Unterrichtseinheiten Wohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Energieaudit DIN 16247
Hinweise:
- Dieses Seminar findet als Hybrid-Veranstaltung in Präsenz im Bauzentrum München sowie auch online statt.
- Eine Anmeldung über das untenstehende Anmeldeformular ist erforderlich.
- Die Online-Veranstaltung wird mit Webex durchgeführt.
- Die für die Online-Veranstaltung angemeldeten Personen erhalten rechtzeitig (in der Regel am Tag vor der Veranstaltung) ihren Teilnahme-Link per E-Mail.
Referent
Wolfgang Jobst, Dipl.-Ing. (FH),
Architekt BDB und öffentlich bestellter Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Architekten und Innenarchitekten, freischaffend tätig als Honorarsachverständiger, sowie als Referent und Berater, verantwortlicher Planer und Projektsteuerer bei Umbau oder Modernisierung insbesondere im denkmalgeschützten Bereich
Thema
Nach den beiden Entscheidungen des EuGH vom 04.07.2019 und vom 18.01.2022 und der nachfolgenden Entscheidung des BGH vom 02.06.2022 bleibt es spannend, wie die angestrebte Reform der HOAI diese künftig aussehen lässt. Trotzdem ist es wichtig, sich mit der aktuell maßgeblichen HOAI 2021 auseinanderzusetzen, da diese Fassung die derzeit gültige Rechtsnorm darstellt und keiner sicher vorhersehen kann, ab wann es eine Neufassung tatsächlich geben und wie diese sich inhaltlich verändern wird. Unabhängig von der aktuellen Fassung ist aber auch ein Rückblick auf die HOAI 2013 bzw. 2009 notwendig, da diese beiden Fassungen durch die oben genannten Gerichtsentscheidungen nicht an Bedeutung verloren haben und bei sogenannten „Altverträgen“ noch anzuwenden sind.
Die Honorarberechnungsvorschrift des § 11 HOAI „Auftrag für mehrere Objekte“ ist nicht ohne weiteres verständlich und sachgerecht anwendbar. In Abs. 1 ist zunächst zu klären, welche Objekte und ob unter Umständen mehrere Objekte tatsächlich vorliegen. In Abs. 2 geht es bei der Honorarberechnung, um die Vergleichbarkeit von Objekten mit weitgehend gleichartigen Planungsbedingungen. In Abs. 3 wird die Abrechnung von im Wesentlichen gleichen Objekten, Typenplanungen oder Serienbauten behandelt. Und in Abs. 4 geht es um die Berechnung des Honorars für Grundleistungen, die schon Gegenstand eines anderen Auftrags waren. In diesen vier Abrechnungsvorschriften liegen eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen vor, die die sachgerechte Anwendung erschweren. Dieses Seminar versucht Licht in den Dschungel dieser Abrechnungsvorschrift zu bringen.
Inhalt
Teil 1: Die HOAI: Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft
Teil 2: § 11 HOAI: Erläuterung und Beispielberechnungen
Zielgruppe
Planer*innen und Auftraggeber*innen, die sich mit der HOAI im Allgemeinen beschäftigen bzw. diese Verordnung im täglichen Gebrauch anwenden.
Hinweis
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.
Veranstaltungsformat
Datum
Mittwoch, 8. November 2023
Uhrzeit
14.00 bis 17.30
Anmeldeschluss
08.11.2023 11 Uhr
Beschreibung
Hybrid-Seminar Kompakt vom Bauzentrum München
in Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer
Die HOAI
Teil 1: Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft
Teil 2: Berechnung von Honoraransprüchen nach § 11 HOAI
Anerkannte Fortbildungspunkte Energieeffizienz-Expertenliste:
0 Unterrichtseinheiten Wohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Energieaudit DIN 16247
Hinweise:
- Dieses Seminar findet als Hybrid-Veranstaltung in Präsenz im Bauzentrum München sowie auch online statt.
- Eine Anmeldung über das untenstehende Anmeldeformular ist erforderlich.
- Die Online-Veranstaltung wird mit Webex durchgeführt.
- Die für die Online-Veranstaltung angemeldeten Personen erhalten rechtzeitig (in der Regel am Tag vor der Veranstaltung) ihren Teilnahme-Link per E-Mail.
Referent
Wolfgang Jobst, Dipl.-Ing. (FH),
Architekt BDB und öffentlich bestellter Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Architekten und Innenarchitekten, freischaffend tätig als Honorarsachverständiger, sowie als Referent und Berater, verantwortlicher Planer und Projektsteuerer bei Umbau oder Modernisierung insbesondere im denkmalgeschützten Bereich
Thema
Nach den beiden Entscheidungen des EuGH vom 04.07.2019 und vom 18.01.2022 und der nachfolgenden Entscheidung des BGH vom 02.06.2022 bleibt es spannend, wie die angestrebte Reform der HOAI diese künftig aussehen lässt. Trotzdem ist es wichtig, sich mit der aktuell maßgeblichen HOAI 2021 auseinanderzusetzen, da diese Fassung die derzeit gültige Rechtsnorm darstellt und keiner sicher vorhersehen kann, ab wann es eine Neufassung tatsächlich geben und wie diese sich inhaltlich verändern wird. Unabhängig von der aktuellen Fassung ist aber auch ein Rückblick auf die HOAI 2013 bzw. 2009 notwendig, da diese beiden Fassungen durch die oben genannten Gerichtsentscheidungen nicht an Bedeutung verloren haben und bei sogenannten „Altverträgen“ noch anzuwenden sind.
Die Honorarberechnungsvorschrift des § 11 HOAI „Auftrag für mehrere Objekte“ ist nicht ohne weiteres verständlich und sachgerecht anwendbar. In Abs. 1 ist zunächst zu klären, welche Objekte und ob unter Umständen mehrere Objekte tatsächlich vorliegen. In Abs. 2 geht es bei der Honorarberechnung, um die Vergleichbarkeit von Objekten mit weitgehend gleichartigen Planungsbedingungen. In Abs. 3 wird die Abrechnung von im Wesentlichen gleichen Objekten, Typenplanungen oder Serienbauten behandelt. Und in Abs. 4 geht es um die Berechnung des Honorars für Grundleistungen, die schon Gegenstand eines anderen Auftrags waren. In diesen vier Abrechnungsvorschriften liegen eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen vor, die die sachgerechte Anwendung erschweren. Dieses Seminar versucht Licht in den Dschungel dieser Abrechnungsvorschrift zu bringen.
Inhalt
Teil 1: Die HOAI: Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft
Teil 2: § 11 HOAI: Erläuterung und Beispielberechnungen
Zielgruppe
Planer*innen und Auftraggeber*innen, die sich mit der HOAI im Allgemeinen beschäftigen bzw. diese Verordnung im täglichen Gebrauch anwenden.
Hinweis
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.
Anmeldung
Die Anmeldung ist derzeit nicht möglich.