Kindertagespflege Fortbildung und Qualifizierung

Herzlich Willkommen in der Kindertagespflege

Auf dieser Seite können Sie sich zu Fortbildungen für Kindertagespflegepersonen informieren.

Die Anmeldung zu den Fortbildungen erfolgt weiterhin direkt bei den jeweiligen Bildungsträgern.

Alle Kindertagespflegepersonen sind verpflichtet, jährlich 20 Unterrichtseinheiten in Form von Fortbildungen nachzuweisen. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig um die passenden Angebote zu kümmern, um gute Chancen auf die Wunsch-Fortbildungen zu haben.

 

Fortbildungen anderer Anbieter können anerkannt werden, sofern sie die Anerkennung vorab mit der zuständigen Sozialpädagog*in im Sozialbürgerhaus oder Stadtjugendamt abgeklärt haben. Dazu sollten im Fortbildungsangebot Qualifikation der Referent*innen, Inhalte, Umfang, Anbieter und Kosten klar ausgewiesen sein. Die Teilnahmebescheinigung muss diese Informationen sowie das Datum der Teilnahme enthalten.

 

Innerhalb der Gültigkeitsdauer der Pflegeerlaubnis ist die Teilnahme an der Fortbildung  „Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ verpflichtend. Diese Schulung sensibilisiert Kindertagespflegepersonen für das Erkennen und Einschätzen von Kindeswohlgefährdungen und stärkt die professionelle Handlungskompetenz.

Bei erstmaliger Erteilung der Pflegeerlaubnis wird empfohlen, diese Fortbildung innerhalb des ersten Jahres zu absolvieren. Die Unterrichtseinheiten aus dieser Veranstaltung werden auf die jährlich erforderlichen 20 Unterrichtseinheiten angerechnet.

 

>> Veranstaltungsübersicht

 

Hinweis zum Datenschutz:

Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst. Unserem Online-Anmeldesystem ist daher keine Benutzerverwaltung hinterlegt. Dies bedeutet jedoch, dass Sie Ihre Anmeldedaten immer wieder neu eingeben müssen, wenn Sie sich zu mehreren Veranstaltungen anmelden möchten. Ihre Daten werden ausschließlich im Zusammenhang mit der von Ihnen gebuchten Veranstaltung gespeichert und weiterverarbeitet. 90 Tage nach Ende der Veranstaltung werden alle Anmeldedaten automatisch gelöscht.