Bauzentrum Online-Seminar Baurecht: Planer*innen zwischen Pflicht und Pflichtverletzung
Datum
Mittwoch, 15. Oktober 2025
Uhrzeit
16.00 bis 19.00 Uhr
Termin speichern
Anmeldeschluss
15.10.2025 - 14 Uhr
Verfügbare Plätze
80 von 100
Online-Seminar Kompakt vom Bauzentrum München
in Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer
Planer*innen zwischen Pflicht und Pflichtverletzung
Wann ist rechtliche Beratung unzulässige Rechtsdienstleistung?
Anerkannte Fortbildungspunkte Energieeffizienz-Expertenliste:
0 Unterrichtseinheiten Wohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Energieaudit DIN 16247 / Contracting (BAFA)
Schriftliche Anmeldung erforderlich
Direkt online (siehe Anmeldemaske ganz unten auf dieser Seite)
oder per E-Mail mit dem Anmeldeformular (pdf)
Alle Online-Veranstaltungen vom Bauzentrum München werden mit Webex durchgeführt.
Angemeldete Personen erhalten rechtzeitig (in der Regel am Tag vor der Veranstaltung) den Teilnahme-Link per E-Mail.
Ob Ihr Arbeitsplatz die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt, können Sie hier testen:
Testseite Webex
Referent*in
Juliana Helmstreit, Rechtsanwältin, zertifizierte Mediatorin und Schlichterin, Bau- und Immobilienmediatorin (MKBauImm), Supervisorin, tätig im privaten Bau- und Immobilienrecht mit den Schwerpunkten Vertragsgestaltung und außergerichtliche Konfliktlösung von Mehrparteienkonflikten im Lebenszyklus der Immobilie.
Thema
Planungsleistungen haben in vielfältiger Hinsicht Berührungen zu Rechtsdienstleistungen. Für Architekt*innen, Ingenieur*innen und Energieberater*innen sind Grundkenntnisse des privaten und des öffentlichen Baurechts unerlässlich für die ordnungsgemäße Erbringung der eigenen Planungs- und Überwachungsleistungen ebenso wie für die daneben geschuldeten Hinweis- und Beratungspflichten. Gleichzeitig darf der Hauptcharakter des Vertrags nicht verändert werden.
Inhalt
Im Seminar wird der oft schmale Grat zwischen Pflicht und Kür – zwischen geschuldeter Beratung und unzulässiger Rechtsdienstleistung – anhand von Beispielen aus dem beruflichen Alltag von Planer*innen sowie Gerichtsurteilen und einschlägigen Literaturmeinungen definiert.
– Welche Rechtsdienstleistung ist für die Erbringung der eigenen Leistung erforderlich?
– Welche Hinweise müssen gegeben werden, welche Beratung muss erfolgen?
– Welche Leistungen sind nicht geschuldet, sollen oder dürfen nicht erbracht werden?
– Welche Konsequenzen folgen aus „zu wenig“ oder „zu viel“ rechtlicher Beratung?
– Welche Möglichkeiten gibt es aus dem Dilemma?
Zielgruppe
Das Seminar wendet sich an alle am Bau beteiligten Planenden, insbesondere an Planungsbüros, Architekt*innen, Ingenieur*innen, Energieeffizienzexpert*innen sowie Studierende der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen.
Hinweis
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.
Online-Seminar Kompakt vom Bauzentrum München
in Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer
Planer*innen zwischen Pflicht und Pflichtverletzung
Wann ist rechtliche Beratung unzulässige Rechtsdienstleistung?
Anerkannte Fortbildungspunkte Energieeffizienz-Expertenliste:
0 Unterrichtseinheiten Wohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Energieaudit DIN 16247 / Contracting (BAFA)
Schriftliche Anmeldung erforderlich
Direkt online (siehe Anmeldemaske ganz unten auf dieser Seite)
oder per E-Mail mit dem Anmeldeformular (pdf)
Alle Online-Veranstaltungen vom Bauzentrum München werden mit Webex durchgeführt.
Angemeldete Personen erhalten rechtzeitig (in der Regel am Tag vor der Veranstaltung) den Teilnahme-Link per E-Mail.
Ob Ihr Arbeitsplatz die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt, können Sie hier testen:
Testseite Webex
Referent*in
Juliana Helmstreit, Rechtsanwältin, zertifizierte Mediatorin und Schlichterin, Bau- und Immobilienmediatorin (MKBauImm), Supervisorin, tätig im privaten Bau- und Immobilienrecht mit den Schwerpunkten Vertragsgestaltung und außergerichtliche Konfliktlösung von Mehrparteienkonflikten im Lebenszyklus der Immobilie.
Thema
Planungsleistungen haben in vielfältiger Hinsicht Berührungen zu Rechtsdienstleistungen. Für Architekt*innen, Ingenieur*innen und Energieberater*innen sind Grundkenntnisse des privaten und des öffentlichen Baurechts unerlässlich für die ordnungsgemäße Erbringung der eigenen Planungs- und Überwachungsleistungen ebenso wie für die daneben geschuldeten Hinweis- und Beratungspflichten. Gleichzeitig darf der Hauptcharakter des Vertrags nicht verändert werden.
Inhalt
Im Seminar wird der oft schmale Grat zwischen Pflicht und Kür – zwischen geschuldeter Beratung und unzulässiger Rechtsdienstleistung – anhand von Beispielen aus dem beruflichen Alltag von Planer*innen sowie Gerichtsurteilen und einschlägigen Literaturmeinungen definiert.
– Welche Rechtsdienstleistung ist für die Erbringung der eigenen Leistung erforderlich?
– Welche Hinweise müssen gegeben werden, welche Beratung muss erfolgen?
– Welche Leistungen sind nicht geschuldet, sollen oder dürfen nicht erbracht werden?
– Welche Konsequenzen folgen aus „zu wenig“ oder „zu viel“ rechtlicher Beratung?
– Welche Möglichkeiten gibt es aus dem Dilemma?
Zielgruppe
Das Seminar wendet sich an alle am Bau beteiligten Planenden, insbesondere an Planungsbüros, Architekt*innen, Ingenieur*innen, Energieeffizienzexpert*innen sowie Studierende der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen.
Hinweis
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.
Anmeldung
Die Anmeldung ist derzeit nicht möglich.