Bauzentrum München

ABGESAGT ! Bauzentrum Online-Seminar Baurecht: Planer*innen zwischen Pflicht und Pflichtverletzung

Datum

Mittwoch, 14. Oktober 2026

Uhrzeit

16.00 bis 19.00 Uhr

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Anmeldeschluss

14.10.2026

Verfügbare Plätze

abgesagt



Logo Bauzentrum München Logo Bayerische Architektenkammer

Online-Seminar Kompakt vom Bauzentrum München
in Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer

 

Planer*innen zwischen Pflicht und Pflichtverletzung

Wann ist rechtliche Beratung unzulässige Rechtsdienstleistung?

 

Hinweis: Auf Grund zu geringer Anmeldungen muss die Veranstaltung leider entfallen.

 

Alle Online-Veranstaltungen vom Bauzentrum München werden mit Webex durchgeführt.
Angemeldete Personen erhalten rechtzeitig (in der Regel am Tag vor der Veranstaltung) den Teilnahme-Link per E-Mail.
Ob Ihr Arbeitsplatz die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt, können Sie hier testen:
Testseite Webex

 

Referent*in

Juliana Helmstreit, Rechtsanwältin, zertifizierte Mediatorin und Schlichterin, Bau- und Immobilienmediatorin (MKBauImm), Supervisorin,
tätig im privaten Bau- und Immobilienrecht mit den Schwerpunkten Vertragsgestaltung und außergerichtliche Konfliktlösung von Mehrparteienkonflikten im Lebenszyklus der Immobilie.

 

Thema

Planungsleistungen haben in vielfältiger Hinsicht Berührungen zu Rechtsdienstleistungen. Für Architekt*innen, Ingenieur*innen und Energieberater*innen sind Grundkenntnisse des privaten und des öffentlichen Baurechts unerlässlich für die ordnungsgemäße Erbringung der eigenen Planungs- und Überwachungsleistungen ebenso wie für die daneben geschuldeten Hinweis- und Beratungspflichten. Gleichzeitig darf der Hauptcharakter des Vertrags nicht verändert werden.

 

Inhalt

Im Seminar wird der oft schmale Grat zwischen Pflicht und Kür – zwischen geschuldeter Beratung und unzulässiger Rechtsdienstleistung – anhand von Beispielen aus dem beruflichen Alltag von Planer*innen sowie Gerichtsurteilen und einschlägigen Literaturmeinungen definiert.
– Welche Rechtsdienstleistung ist für die Erbringung der eigenen Leistung erforderlich?
– Welche Hinweise müssen gegeben werden, welche Beratung muss erfolgen?
– Welche Leistungen sind nicht geschuldet, sollen oder dürfen nicht erbracht werden?
– Welche Konsequenzen folgen aus „zu wenig“ oder „zu viel“ rechtlicher Beratung?
– Welche Möglichkeiten gibt es aus dem Dilemma?

 

Zielgruppe

Das Seminar wendet sich an alle am Bau beteiligten Planenden, insbesondere an Planungsbüros, Architekt*innen, Ingenieur*innen, Energieeffizienzexpert*innen sowie Studierende der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen.

 

Hinweis

Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.

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Online-Seminar Kompakt vom Bauzentrum München
in Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer

 

Planer*innen zwischen Pflicht und Pflichtverletzung

Wann ist rechtliche Beratung unzulässige Rechtsdienstleistung?

 

Hinweis: Auf Grund zu geringer Anmeldungen muss die Veranstaltung leider entfallen.

 

Alle Online-Veranstaltungen vom Bauzentrum München werden mit Webex durchgeführt.
Angemeldete Personen erhalten rechtzeitig (in der Regel am Tag vor der Veranstaltung) den Teilnahme-Link per E-Mail.
Ob Ihr Arbeitsplatz die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt, können Sie hier testen:
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Referent*in

Juliana Helmstreit, Rechtsanwältin, zertifizierte Mediatorin und Schlichterin, Bau- und Immobilienmediatorin (MKBauImm), Supervisorin,
tätig im privaten Bau- und Immobilienrecht mit den Schwerpunkten Vertragsgestaltung und außergerichtliche Konfliktlösung von Mehrparteienkonflikten im Lebenszyklus der Immobilie.

 

Thema

Planungsleistungen haben in vielfältiger Hinsicht Berührungen zu Rechtsdienstleistungen. Für Architekt*innen, Ingenieur*innen und Energieberater*innen sind Grundkenntnisse des privaten und des öffentlichen Baurechts unerlässlich für die ordnungsgemäße Erbringung der eigenen Planungs- und Überwachungsleistungen ebenso wie für die daneben geschuldeten Hinweis- und Beratungspflichten. Gleichzeitig darf der Hauptcharakter des Vertrags nicht verändert werden.

 

Inhalt

Im Seminar wird der oft schmale Grat zwischen Pflicht und Kür – zwischen geschuldeter Beratung und unzulässiger Rechtsdienstleistung – anhand von Beispielen aus dem beruflichen Alltag von Planer*innen sowie Gerichtsurteilen und einschlägigen Literaturmeinungen definiert.
– Welche Rechtsdienstleistung ist für die Erbringung der eigenen Leistung erforderlich?
– Welche Hinweise müssen gegeben werden, welche Beratung muss erfolgen?
– Welche Leistungen sind nicht geschuldet, sollen oder dürfen nicht erbracht werden?
– Welche Konsequenzen folgen aus „zu wenig“ oder „zu viel“ rechtlicher Beratung?
– Welche Möglichkeiten gibt es aus dem Dilemma?

 

Zielgruppe

Das Seminar wendet sich an alle am Bau beteiligten Planenden, insbesondere an Planungsbüros, Architekt*innen, Ingenieur*innen, Energieeffizienzexpert*innen sowie Studierende der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen.

 

Hinweis

Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.

Anmeldung

Die Veranstaltung wurde abgesagt.