ABGESAGT ! Bauzentrum Online-Seminar Baurecht: Planer*innen zwischen Pflicht und Pflichtverletzung
Datum
Mittwoch, 14. Oktober 2026
Uhrzeit
16.00 bis 19.00 Uhr
Termin speichern
Anmeldeschluss
14.10.2026
Verfügbare Plätze
abgesagt

Online-Seminar Kompakt vom Bauzentrum München
in Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer
Planer*innen zwischen Pflicht und Pflichtverletzung
Wann ist rechtliche Beratung unzulässige Rechtsdienstleistung?
Hinweis: Auf Grund zu geringer Anmeldungen muss die Veranstaltung leider entfallen.
Alle Online-Veranstaltungen vom Bauzentrum München werden mit Webex durchgeführt.
Angemeldete Personen erhalten rechtzeitig (in der Regel am Tag vor der Veranstaltung) den Teilnahme-Link per E-Mail.
Ob Ihr Arbeitsplatz die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt, können Sie hier testen:
Testseite Webex
Referent*in
Juliana Helmstreit, Rechtsanwältin, zertifizierte Mediatorin und Schlichterin, Bau- und Immobilienmediatorin (MKBauImm), Supervisorin,
tätig im privaten Bau- und Immobilienrecht mit den Schwerpunkten Vertragsgestaltung und außergerichtliche Konfliktlösung von Mehrparteienkonflikten im Lebenszyklus der Immobilie.
Thema
Planungsleistungen haben in vielfältiger Hinsicht Berührungen zu Rechtsdienstleistungen. Für Architekt*innen, Ingenieur*innen und Energieberater*innen sind Grundkenntnisse des privaten und des öffentlichen Baurechts unerlässlich für die ordnungsgemäße Erbringung der eigenen Planungs- und Überwachungsleistungen ebenso wie für die daneben geschuldeten Hinweis- und Beratungspflichten. Gleichzeitig darf der Hauptcharakter des Vertrags nicht verändert werden.
Inhalt
Im Seminar wird der oft schmale Grat zwischen Pflicht und Kür – zwischen geschuldeter Beratung und unzulässiger Rechtsdienstleistung – anhand von Beispielen aus dem beruflichen Alltag von Planer*innen sowie Gerichtsurteilen und einschlägigen Literaturmeinungen definiert.
– Welche Rechtsdienstleistung ist für die Erbringung der eigenen Leistung erforderlich?
– Welche Hinweise müssen gegeben werden, welche Beratung muss erfolgen?
– Welche Leistungen sind nicht geschuldet, sollen oder dürfen nicht erbracht werden?
– Welche Konsequenzen folgen aus „zu wenig“ oder „zu viel“ rechtlicher Beratung?
– Welche Möglichkeiten gibt es aus dem Dilemma?
Zielgruppe
Das Seminar wendet sich an alle am Bau beteiligten Planenden, insbesondere an Planungsbüros, Architekt*innen, Ingenieur*innen, Energieeffizienzexpert*innen sowie Studierende der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen.
Hinweis
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.

Online-Seminar Kompakt vom Bauzentrum München
in Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer
Planer*innen zwischen Pflicht und Pflichtverletzung
Wann ist rechtliche Beratung unzulässige Rechtsdienstleistung?
Hinweis: Auf Grund zu geringer Anmeldungen muss die Veranstaltung leider entfallen.
Alle Online-Veranstaltungen vom Bauzentrum München werden mit Webex durchgeführt.
Angemeldete Personen erhalten rechtzeitig (in der Regel am Tag vor der Veranstaltung) den Teilnahme-Link per E-Mail.
Ob Ihr Arbeitsplatz die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt, können Sie hier testen:
Testseite Webex
Referent*in
Juliana Helmstreit, Rechtsanwältin, zertifizierte Mediatorin und Schlichterin, Bau- und Immobilienmediatorin (MKBauImm), Supervisorin,
tätig im privaten Bau- und Immobilienrecht mit den Schwerpunkten Vertragsgestaltung und außergerichtliche Konfliktlösung von Mehrparteienkonflikten im Lebenszyklus der Immobilie.
Thema
Planungsleistungen haben in vielfältiger Hinsicht Berührungen zu Rechtsdienstleistungen. Für Architekt*innen, Ingenieur*innen und Energieberater*innen sind Grundkenntnisse des privaten und des öffentlichen Baurechts unerlässlich für die ordnungsgemäße Erbringung der eigenen Planungs- und Überwachungsleistungen ebenso wie für die daneben geschuldeten Hinweis- und Beratungspflichten. Gleichzeitig darf der Hauptcharakter des Vertrags nicht verändert werden.
Inhalt
Im Seminar wird der oft schmale Grat zwischen Pflicht und Kür – zwischen geschuldeter Beratung und unzulässiger Rechtsdienstleistung – anhand von Beispielen aus dem beruflichen Alltag von Planer*innen sowie Gerichtsurteilen und einschlägigen Literaturmeinungen definiert.
– Welche Rechtsdienstleistung ist für die Erbringung der eigenen Leistung erforderlich?
– Welche Hinweise müssen gegeben werden, welche Beratung muss erfolgen?
– Welche Leistungen sind nicht geschuldet, sollen oder dürfen nicht erbracht werden?
– Welche Konsequenzen folgen aus „zu wenig“ oder „zu viel“ rechtlicher Beratung?
– Welche Möglichkeiten gibt es aus dem Dilemma?
Zielgruppe
Das Seminar wendet sich an alle am Bau beteiligten Planenden, insbesondere an Planungsbüros, Architekt*innen, Ingenieur*innen, Energieeffizienzexpert*innen sowie Studierende der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen.
Hinweis
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.
Anmeldung
Die Veranstaltung wurde abgesagt.