Kinderschutz und Kinderrechte
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Grundgesetzbuch Art. 1, Abs 1). An diesem Abend geht es darum, die festgeschriebenen Kinderrechte kennenzulernen. Außerdem gehen wir auf den Schutzauftrag gem. §8a SGB VIII, auf die Prävention von sexuellem Missbrauch sowie auf das Thema Schütteltrauma ein. Ziel dieser Fortbildung ist es, den Betreuungspersonen ihre Verantwortung deutlich zu machen und bei hinreichendem Verdacht die nötigen Schritte zu kennen.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Grundgesetzbuch Art. 1, Abs 1). An diesem Abend geht es darum, die festgeschriebenen Kinderrechte kennenzulernen. Außerdem gehen wir auf den Schutzauftrag gem. §8a SGB VIII, auf die Prävention von sexuellem Missbrauch sowie auf das Thema Schütteltrauma ein. Ziel dieser Fortbildung ist es, den Betreuungspersonen ihre Verantwortung deutlich zu machen und bei hinreichendem Verdacht die nötigen Schritte zu kennen.