Bauzentrum München

Bauzentrum Web-Seminar Kompakt: Die HOAI beim Planen und Bauen im Bestand – Teil 2

Web-Seminar Kompakt vom Bauzentrum München

Die HOAI beim Planen und Bauen im Bestand – Teil 2

  • Berechnung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz gem. § 4 Abs. 3 HOAI
  • Vereinbarung des Umbau- oder Modernisierungszuschlags gem. § 6 Abs. 2 Nr. 5 HOAI

 

Anerkannte Fortbildungspunkte Energieeffizienz-Expertenliste:

0 Unterrichtseinheiten Wohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Energieaudit DIN 16247

 

Schriftliche Anmeldung erforderlich
Entweder direkt online (siehe ganz unten auf dieser Seite)
oder mit dem Anmeldeformular (pdf) per E-Mail oder Fax.

Bestellschein Abo-Teilnahmekarten (pdf)

 

Diese Veranstaltung findet statt in Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer.

 

Alle Online-Veranstaltungen vom Bauzentrum München werden mit Webex durchgeführt.
Angemeldete Personen erhalten rechtzeitig (in der Regel am Tag vor der Veranstaltung) den Teilnahme-Link per E-Mail.

 

Referent

Wolfgang Jobst, Dipl.-Ing. (FH),
Architekt BDB und öffentlich bestellter Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Architekten und Innenarchitekten, freischaffend tätig als Honorarsachverständiger, sowie als Referent und Berater, verantwortlicher Planer und Projektsteuerer bei Umbau oder Modernisierung insbesondere im denkmalgeschützten Bereich

 

Thema

Die Auseinandersetzung mit dem Planen und Bauen im Bestand, insbesondere im Bereich historischer Bausubstanz, wird und muss in Zukunft eine immer eine größere Rolle im Baubereich spielen. Die HOAI, die auch in ihrer novellierten Fassung 2021 im Wesentlichen wieder als reine Neubauverordnung konzipiert wurde, setzt sich mit der Honorarberechnung beim Planen im Bestand nur am Rande und in Teilbereichen auseinander. Es gibt in dieser Verordnung an verschiedensten Stellen Abrechnungsvorschriften, die sich mit dieser Thematik des Planens und Bauens im Bestand beschäftigen. Es wird dort versucht diese besonderen Honorarprobleme mehr oder weniger verständig zu regeln. Deshalb ist es erforderlich, dass einerseits beim Abschluss von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie andererseits bei der Abrechnung der erbrachten Planungsleistungen den beiden Vertragsparteien diese speziellen Vorschriften und deren Konsequenzen bekannt sind, so dass diese auch von den Vertragsparteien entsprechend HOAI-konform angewendet werden können. In diesem Seminar wird einerseits die sachgerechte Berechnung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz gem. nach § 4 Abs. 3 HOAI erläutert und mittels verschiedener Bespiele exemplarisch dargestellt. Andererseits ist neben der mitzuverarbeitenden Bausubstanz die Vereinbarung des Umbau- oder Modernisierungszuschlags gem. § 6 Abs. 2 Nr. 5 HOAI ein weiterer wesentlicher Baustein zur Honorargestaltung. Es wird erläutert, welche Kriterien die Höhe eines zu verhandelnden Zuschlags bestimmen können.

 

Inhalt

  • Berechnung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz
  • Beispielberechnungen
  • Vereinbarung eines auskömmlichen Umbauzuschlags

 

Zielgruppe

Planer*innen und Auftraggeber*innen, die sich speziell mit der Aufgabenstellung des Planens und Bauens im Bestand auseinandersetzen.

 

Hinweis

Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.

Anklicken für größere Ansicht.

Veranstaltungsformat

Seminare

Datum

Dienstag, 24. Mai 2022

Uhrzeit

15.00 bis 18.00

Anmeldeschluss

24.05.2022 13 Uhr

Beschreibung

Web-Seminar Kompakt vom Bauzentrum München

Die HOAI beim Planen und Bauen im Bestand – Teil 2

  • Berechnung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz gem. § 4 Abs. 3 HOAI
  • Vereinbarung des Umbau- oder Modernisierungszuschlags gem. § 6 Abs. 2 Nr. 5 HOAI

 

Anerkannte Fortbildungspunkte Energieeffizienz-Expertenliste:

0 Unterrichtseinheiten Wohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Nichtwohngebäude
0 Unterrichtseinheiten Energieaudit DIN 16247

 

Schriftliche Anmeldung erforderlich
Entweder direkt online (siehe ganz unten auf dieser Seite)
oder mit dem Anmeldeformular (pdf) per E-Mail oder Fax.

Bestellschein Abo-Teilnahmekarten (pdf)

 

Diese Veranstaltung findet statt in Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer.

 

Alle Online-Veranstaltungen vom Bauzentrum München werden mit Webex durchgeführt.
Angemeldete Personen erhalten rechtzeitig (in der Regel am Tag vor der Veranstaltung) den Teilnahme-Link per E-Mail.

 

Referent

Wolfgang Jobst, Dipl.-Ing. (FH),
Architekt BDB und öffentlich bestellter Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Architekten und Innenarchitekten, freischaffend tätig als Honorarsachverständiger, sowie als Referent und Berater, verantwortlicher Planer und Projektsteuerer bei Umbau oder Modernisierung insbesondere im denkmalgeschützten Bereich

 

Thema

Die Auseinandersetzung mit dem Planen und Bauen im Bestand, insbesondere im Bereich historischer Bausubstanz, wird und muss in Zukunft eine immer eine größere Rolle im Baubereich spielen. Die HOAI, die auch in ihrer novellierten Fassung 2021 im Wesentlichen wieder als reine Neubauverordnung konzipiert wurde, setzt sich mit der Honorarberechnung beim Planen im Bestand nur am Rande und in Teilbereichen auseinander. Es gibt in dieser Verordnung an verschiedensten Stellen Abrechnungsvorschriften, die sich mit dieser Thematik des Planens und Bauens im Bestand beschäftigen. Es wird dort versucht diese besonderen Honorarprobleme mehr oder weniger verständig zu regeln. Deshalb ist es erforderlich, dass einerseits beim Abschluss von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie andererseits bei der Abrechnung der erbrachten Planungsleistungen den beiden Vertragsparteien diese speziellen Vorschriften und deren Konsequenzen bekannt sind, so dass diese auch von den Vertragsparteien entsprechend HOAI-konform angewendet werden können. In diesem Seminar wird einerseits die sachgerechte Berechnung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz gem. nach § 4 Abs. 3 HOAI erläutert und mittels verschiedener Bespiele exemplarisch dargestellt. Andererseits ist neben der mitzuverarbeitenden Bausubstanz die Vereinbarung des Umbau- oder Modernisierungszuschlags gem. § 6 Abs. 2 Nr. 5 HOAI ein weiterer wesentlicher Baustein zur Honorargestaltung. Es wird erläutert, welche Kriterien die Höhe eines zu verhandelnden Zuschlags bestimmen können.

 

Inhalt

  • Berechnung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz
  • Beispielberechnungen
  • Vereinbarung eines auskömmlichen Umbauzuschlags

 

Zielgruppe

Planer*innen und Auftraggeber*innen, die sich speziell mit der Aufgabenstellung des Planens und Bauens im Bestand auseinandersetzen.

 

Hinweis

Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.

Veranstaltungsnummer

SK_2022_05_24

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Verfügbare Plätze

50 von 50

Anmeldung

Die Anmeldung zur Veranstaltung ist derzeit nicht möglich.